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Art. 12 · Dachgestaltung

BZO (BZO) Kloten · S. 7 · Original-PDF

1Hauptgebäude sind nur mit Satteldächern zulässig.

2Dachgeschosse sind in der Regel giebelseitig zu belichten. Ergänzend sind für die ausreichende Belichtung von Dachräumen Dachflächenfenster und Dachaufbauten zulässig. Allfällige Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Es sind ruhige und weitgehend geschlossene Dachflächen anzustreben. Sonnenkollektoren sind bei guter Einordnung zulässig. 7 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.