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Art. 813 · Grenz- und Gebäudeabstände
BZO Höri · S. 4 · Original-PDF
813 Grenz- und Gebäudeabstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.