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Art. 402 · Reduzierter Grenzabstand für eingeschossige Gebäude oder Gebäudeteile

BZO Höri · S. 3 · Original-PDF

402 Reduzierter Grenzabstand für eingeschossige Gebäude oder Gebäudeteile

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.