Art. 1 · Zoneneinteilung
BZO Höri · S. 6 · Original-PDF
1 Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Kernzone K Einfamilienhauszone, 1 Geschoss E1 Einfamilienhauszone, 2 Geschosse E2 Wohnzone, 2 Geschosse W2 Wohnzone, 3 Geschosse W3 Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 2 Geschosse WG2 Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, 3 Geschosse WG3 Gewerbezone G Industriezone I Zone für öffentliche Bauten öB Erholungszone EZ Freihaltezone F Reservezone RZ 101 Zonenplan und Kernzonenplan Für die Abgrenzung der Zonen für die rechtlich erheblichen Unterscheidungen innerhalb der Zonen sind die Originalpläne des Zonenplanes 1:5000 und der Kernzonenplan 1:2500 massgebend. Der Kernzonenplan 1:2500 geht dem Zonenplan 1:5000 vor.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.