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Art. 33 · Erholungszone C
BZO Glattfelden · S. 14 · Original-PDF
1Die Erholungszone C dient der Anlage von Begegnungs-, Spiel- und Ruheflächen.
2Zulässig sind Bauten und Anlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 4.00 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.