← BZO Glattfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 31 · Erholungszone A

BZO Glattfelden · S. 13 · Original-PDF

1Die Erholungszone A dient der Erstellung und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und den für den Sport- und Freizeitbetrieb notwendigen Anlagen und Bauten.

2Zulässig sind Bauten bis maximal 7 m Gesamthöhe (Gebäude- und Firsthöhe).

3Bauten haben gegenüber den privaten Nachbargrundstücken die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Bauzonen einzuhalten. Gegenüber Nichtbauzonen gilt ein Abstand von mindestens 6.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.