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Art. 265 · einen Abstand von mindestens 2.50 m einzuhalten, sofern die Verkehrssicherheit …
BZO Glattfelden · S. 15 · Original-PDF
PBG einen Abstand von mindestens 2.50 m einzuhalten, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.