← BZO Glattfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Dachgestaltung

BZO Glattfelden · S. 3 · Original-PDF

6 Art. 21 Dachgestaltung Die bestehenden Dachformen bilden ein wesentliches Gestaltungselement. Sie sind zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.