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Art. 46
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 19 · Original-PDF
1Die Zone für öffentliche Nutzungen ist für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. Bestehende andere Bauten und Anlagen dürfen nur unterhalten werden. Das Nähere bestimmt der Anhang A.
2Die Umgebung in den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen ist nach möglichst naturnahen Kriterien zu gestalten. Ländliche Dorfzone LDZ Arbeitszone ArbZ1, ArbZ2 Zone für öffentliche Nutzungen ZöN
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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.