← BZO Urtenen-Schönbühl · Inhaltsverzeichnis

Art. 45

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 19 · Original-PDF

1In den Arbeitszonen sind Bauten und Anlagen für Arbeitsplätze zugelassen.

2In den Arbeitszonen sind reine Lagerbetriebe, Einkaufszentren sowie Ausstellungs- und Verkaufsgeschäfte wie Möbelgeschäfte, Gartencenter und dgl., die ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen verursachen, nicht zugelassen.

3Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehren für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird.

4Entlang der Autobahn ist eine möglichst geschlossene Überbauung anzustreben, um einen besseren Immissionsschutz zwischen Autobahn und Wohnzonen zu erreichen, wobei Massnahmen zur Vermeidung von Lärmreflexionen zu treffen sind.

5Entlang der Zonengrenze, wo eine Arbeitszone direkt an eine andere Zone angrenzt, ist ein Grüngürtel von mindestens 2 m Breite mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu pflanzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.