Art. 41
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 18 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten.
2Die Wohnzone W1 ist für Ein- und Zweifamilienhäuser bestimmt.
3Die Wohnzone W2 ist für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reiheneinfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit max. 6 Wohneinheiten bestimmt.
4Die Wohnzonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser bestimmt. Im Rahmen von Gesamtüberbauungen oder sofern es das Grundstück erfordert können einzelne andere Gebäudetypen bewilligt werden.
5In den Wohnzonen sind gewerbliche Nutzungen im Umfang der Bestimmungen gemäss Art. 90 BauV zugelassen, wobei sie in den Wohnzonen W1 und W2 höchstens 50%, in den Zonen W3 und W4 höchstens 30% der realisierten Bruttogeschossfläche betragen dürfen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.