Art. 39
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 16 · Original-PDF
1Die Gemeinde verpflichtet sich, im Energiebereich mit den Möglichkeiten der Planung, bei eigenen Bauvorhaben und im Baubewilligungsverfahren nach dem Stand der Technik ein Optimum zu erzielen.
2Für Mehrfamilienhäuser, bzw. für Areale mit einer Ausnützungsziffer ab 0.5 und solche, die innerhalb des Wirkungsbereiches einer Überbauungsordnung liegen, wird empfohlen, in Absprache mit der Bauverwaltung frühzeitig vor der ersten Baueingabe ein Energiekonzept auszuarbeiten.
3Das Energiekonzept soll dazu führen, dass der Verbrauch nicht erneuerbarer Energien unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen soweit wie möglich reduziert wird. Dabei sind gemeinsame Versorgungseinrichtungen zu prüfen.
4Gebäude, die den Minergiestandard oder besser erreichen und in einer Zone mit AZ erstellt werden, erhalten einen AZ-Bonus von 0.05. Lärmschutz Energie
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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement D Zonen- und Gebietsvorschriften
D1 Allgemein
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.