Art. 34
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 14 · Original-PDF
1Als Geschosse zählen das Erdgeschoss und die darüber liegenden Vollgeschosse.
2Das Kellergeschoss zählt als Geschoss, wenn es im Mittel aller Fassaden bis oberkant Erdgeschossboden gemessen den fertigen Boden um mehr als 1.2 m überragt. Abgrabungen für Hauseingänge und Garageeinfahrten werden nicht angerechnet.
3Der Dachausbau zählt als Geschoss, wenn die Kniewandhöhe gemessen in der Fassadenflucht ab oberkant Dachgeschossfussboden bis oberkant Dachsparren– über 1.2 m beträgt. Gebäudehöhe Gestaffelte Gebäude Geschosse
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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement
4Das Attikageschoss gemäss den Vorschriften von Art. 37 GBR gilt nicht als Vollgeschoss.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.