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Art. 24

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 10 · Original-PDF

1Für bewohnte An- und Nebenbauten, die mindestens einseitig offen sind, wie gedeckte Sitzplätze, Gartenhallen und dergleichen, deren mittlere Gebäudehöhe 4 m und ihre Grundfläche 40 m2 nicht übersteigt, genügt allseitig ein Grenzabstand von 3 m.

2Für Windfänge zum Eingangsbereich, deren mittlere Gebäudehöhe 4 m und ihre Grundfläche 10 m2 nicht übersteigt, genügt allseitig ein Grenzabstand von 3 m.

3Unbewohnte An- und Nebenbauten sowie bewilligungsfreie Bauten und Nebenanlagen dürfen bis 2 m an die nachbarliche Grenze reichen, sofern ihre mittlere Gebäudehöhe 4 m und ihre Grundfläche 80 m2 nicht übersteigt.

4Unbewohnte An- und Nebenbauten sowie bewilligungsfreie Bauten dürfen an die Grenze gestellt werden, wenn der Nachbar zustimmt oder wenn an eine ebensolche nachbarliche Baute angebaut werden kann. Bauabstände gegenüber nachbarlichem Grund Bauabstände für Anund Nebenbauten

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.