← BZO Urtenen-Schönbühl · Inhaltsverzeichnis
Art. 20
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 9 · Original-PDF
1Wo der Waldabstand nicht durch Waldbaulinien festgelegt ist, beträgt er 30 m. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Waldabteilung für die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands.
2Der Bauabstand zu Hecken, Feld- und Ufergehölzen, gemessen ab der mittleren Ausdehnung der Bäume und Sträucher, beträgt mindestens 3 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.