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Art. 8 · Neubauten: Massvorschriften

BZO Dietlikon · S. 7 · Original-PDF

Neubauten: Mass– vorschriften 1 Sofern auf der gleichen Parzelle mit bestehenden Bauten bzw. Ersatzbauten neue Hauptgebäude errichtet werden, dürfen sie zusammen die Baumassenziffer von 2.0 m3/m2 nicht überschreiten. 2 Für Hauptgebäude gelten folgende Masse:

Baumassenziffer max. 2.0 m3 / m2

Vollgeschosszahl max. 2

Dachgeschosszahl max. 2

Grundabstand min. 5.0 m

Gebäudehöhe max. 7.5 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.