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Art. 6 · Nutzweise

BZO Dietlikon · S. 6 · Original-PDF

1In der Kernzone sind neben Wohnungen auch Büros, Ateliers, Praxen, Läden sowie mässig störende Gewerbebetriebe bis zu 30% des realisierten Volumens zulässig. Abstände 2 Wo Verkehrsbaulinien fehlen und nicht nötig sind, haben ober- und unterirdische Gebäude gegenüber öffentlichen und privaten Strassen und Plätzen sowie gegenüber öffentlichen Wegen einen Abstand von 2.0 m einzuhalten. Vorbehalten bleibt die ausreichende Verkehrssicherheit. Unterschutzstellungen 3 Über die Kernzonenvorschriften hinausgehende Einschränkungen der Baufreiheit auf Grund von Massnahmen des Natur- und Heimatschutzes im Sinne von § 203 ff. PBG bleiben vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.