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Art. 5 · Zweck

BZO Dietlikon · S. 6 · Original-PDF

1 Die Kernzone bezweckt die Erhaltung des Ortsbildes und der charakteristischen Umgebung, die gute Einordnung von Um-, Ersatz- und Neubauten in die gewachsene Siedlungsstruktur sowie die angepasste Erweiterung des Ortskerns in seiner räumlichen und baulichen Struktur. Engeres Ortsbild und Übergangsbereich 2 Im Kernzonenplan werden zwei Bereiche unterschieden:

a)Engeres Ortsbild Dieses umfasst die historischen Teile der bestehenden Bebauung in der Kernzone, welche möglichst weitgehend erhalten bleiben sollen.

b)Übergangsbereich Dieser umfasst die vorwiegend noch nicht oder neu bebauten Teile der Kernzone, wo Neubauten einen engeren Bezug zum Ortsbild aufweisen sollen (harmonischer Ortsbildhintergrund).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.