Art. 40 · Optischer Einflussbereich der Kernzone
BZO Dietlikon · S. 18 · Original-PDF
Optischer Einflussbereich der Kernzone In dem im Zonen- und Kernzonenplan dargestellten optischen Einflussbereich werden an Bauvorhaben bezüglich Stellung, Proportionen, Gestaltung und architektonischer Qualität besondere Anforderungen gestellt. Die Bestimmungen für Bauvorhaben im Übergangsbereich der Kernzone sind sinngemäss anwendbar. Insbesondere sind nur dem Dorfkern angepasste Dachformen zulässig. 18 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon
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