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Art. 37 · Wintergärten und Verglasungen
BZO Dietlikon · S. 18 · Original-PDF
Wintergärten und Verglasungen 1 Verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen, müssen nicht an die Baumassenziffer angerechnet werden. 2 Ihre Fläche darf max. 10% der gemäss § 255 PBG anrechenbaren Geschossfläche betragen. Die Baubehörde kann eine anteilsmässige Aufteilung oder Beschränkung je Wohneinheit verfügen. 3 Erleichterungen für Wintergärten und Verglasungen sind nicht kombinierbar mit den Erleichterungen der Arealüberbauung gemäss Art. 28 ff. BZO.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.