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Art. 2 · Massgebende Pläne
BZO Dietlikon · S. 5 · Original-PDF
1 Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5'000 massgebend. 2 Für die Kernzone gilt der Kernzonenplan im Massstab 1:1'000. 3 Für die Waldabstandslinien Aegertwald und Hardwald gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:2'500. 4 Für die reduzierten Bedarfswerte bei der Berechnung der erforderlichen Personenwagenabstellplätze gilt der Plan über die ÖV-Güteklassen im Massstab 1:5'000.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.