Art. 15 · Massvorschriften
BZO Dietlikon · S. 10 · Original-PDF
Baumassenziffer max. 3.1 m3 / m2 Vollgeschosszahl max. 4 Vollgeschosszahl bei Arealüberbauungen max. 5 Dachgeschosszahl max. 2 Gebäudelänge max. 50 m Gebäudehöhe max. 15.5 m Firsthöhe max. 7.0 m Grenzabstand min. 5.0 m
Art 16 Nutzweise 1 In der Zentrumszone (Z 3.1) sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Dienstleistungen und Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere der kommunalen Versorgung, sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. 2 Im Erdgeschoss entlang der Bahnhofstrasse ist die Wohnnutzung in der Regel nur auf den dem öffentlichen Raum abgewandten Seiten zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.