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Art. 14 · Zweck und Ziele
BZO Dietlikon · S. 10 · Original-PDF
Die Zentrumszone Z 3.1 ist bestimmt für:
–die Aufwertung und Stärkung des Geschäftszentrums in seiner kommunalen Bedeutung;
–eine Vielfalt von Handels- und Dienstleistungsangeboten und weiteren publikumsorientierten Nutzungen;
–eine angemessene und gestalterisch hochwertige Entwicklung unter Wahrung der ortsbaulichen Strukturen;
–die attraktive Gestaltung des öffentlichen Raumes mit einer hohen Aufenthalts- und Begegnungsqualität.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.