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Art. 2.2

BZO Baureglement Weinfelden · S. 19 · Original-PDF

2.2. Kleinbauten Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.

§ 22 PBV Klein- und Anbauten dürfen das Mass von 40 m2 Gebäudefläche und die traufseitige Fassadenhöhe von 3.50 m nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.