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Art. 44 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Buerglen TG · S. 17 · Original-PDF

1Für Hauptbauten sind in der Regel nur symmetrische Giebeldächer mit herkömmlichen Dachvorsprüngen und einer minimalen Dachneigung von 30° zulässig. Dachaufbauten sind in der Regel baustilgerecht als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden.

2Dächer inkl. Dachaufbauten sind vorzugsweise mit Tonziegeln in traditionellen Farben einzudecken. Ausnahmsweise, insbesondere bei Klein- und Anbauten können auch andere dunkle Materialien zugelassen werden.

3Die Länge von einzelnen Dachaufbauten darf mit Ausnahme von Quergiebeln höchstens 1/4 der jeweiligen Dachlänge betragen.

4Offene Dacheinschnitte sind nicht zugelassen

5Vereinzelte, hochstehende Dachflächenfenster sind zulässig. Das einzelne Fenster darf in der Kernzone Städtli das Lichtmass von 0.60 m 2, in den übrigen Zonen 1.00 m 2 nicht übersteigen.

13 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Bürglen Baureglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.