Art. 44 · Dachgestaltung
BZO Baureglement Buerglen TG · S. 17 · Original-PDF
1Für Hauptbauten sind in der Regel nur symmetrische Giebeldächer mit herkömmlichen Dachvorsprüngen und einer minimalen Dachneigung von 30° zulässig. Dachaufbauten sind in der Regel baustilgerecht als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden.
2Dächer inkl. Dachaufbauten sind vorzugsweise mit Tonziegeln in traditionellen Farben einzudecken. Ausnahmsweise, insbesondere bei Klein- und Anbauten können auch andere dunkle Materialien zugelassen werden.
3Die Länge von einzelnen Dachaufbauten darf mit Ausnahme von Quergiebeln höchstens 1/4 der jeweiligen Dachlänge betragen.
4Offene Dacheinschnitte sind nicht zugelassen
5Vereinzelte, hochstehende Dachflächenfenster sind zulässig. Das einzelne Fenster darf in der Kernzone Städtli das Lichtmass von 0.60 m 2, in den übrigen Zonen 1.00 m 2 nicht übersteigen.
13 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Bürglen Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.