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Art. 14 · Schrebergartenzone Sch

BZO Baureglement Buerglen TG · S. 9 · Original-PDF

1Schrebergartenzonen dienen der Schaffung und Erhaltung von zusammenhängenden Pflanzanlagen für Kleingärten im Rahmen des nichtgewerblichen Gartenbaus.

2Es dürfen nur unbewohnte Fahrnisbauten mit max. Grundfläche von 9.0 m 2 und Anlagen erstellt werden, die zur Bewirtschaftung der Gärten dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.