← BZO Wängi · Inhaltsverzeichnis
Art. 43 · Anwendung bisherigen Rechts
BZO Baureglement Waengi · S. 17 · Original-PDF
PBV § 56, Anwendung bisherigen Rechtes Bewilligungspflichtige hängige Bauvorhaben, über die welche Gemeindebehörde bei Inkrafttreten dieses Reglements noch nicht entschieden hat, sind nach den bei ihrer Einreichung geltenden Vorschriften zu beurteilen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.