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Art. 39 · Schutz der Gesundheit, Nebennutzflächen

BZO Baureglement Waengi · S. 16 · Original-PDF

Nebennutzflächen / Fenster

PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit

SN 640 065/066, Veloparkierung

Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt.

2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8% der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.

3Sämtliche Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume müssen direkt ins Freie führende Fensteröffnungen von wenigstens 10% der Bodenfläche aufweisen. Der Gemeinderat kann bei Altbauten diese Anforderung aus Gründen des Heimatschutzes angemessen reduzieren.

4Beim Bau von geschlossenen Bädern sowie von Wohnküchen, deren Herdteil nicht direkt an eine Fensteröffnung anschliesst, sind mechanische Abluftanlagen mit pro Wohnung separatem Abzug vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.