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Art. 26 · Ökologischer Ausgleich

BZO Baureglement Waengi · S. 10 · Original-PDF

NHG BG Art. 18b Abs. 2, Ökologischer Ausgleich RPG Art. 3, Planungsgrundsätze NHG TG § 11, Massnahmen zum ökologischen Ausgleich

Weisungen Pflanzenschutzdienst Berufs- und Bildungszentrum Arenenberg (Feuerbrand) Zum Zweck der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen innerhalb des Baugebiets sowie der Vernetzung von Biotopen sind wenn möglich - nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung, deren Fläche 40 m2 übersteigt, extensiv zu begrünen, soweit sie nicht energetisch genutzt werden;

- Böschungen mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu begrünen; - bei Neubauten sowie bei grösseren Umgebungsarbeiten sind grosszügige Grünbereiche mit einheimischen und standortgerechten Sträuchern, Hecken oder Bäumen vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.