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Art. 9 · Pflanzenbauzone

BZO Baureglement Sirnach · S. 8 · Original-PDF

1Die Pflanzenbauzone ist für die Produktion von Pflanzen sowie die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf von gartenbaulichen bzw. landwirtschaftlichen Produkten sowie den Handel mit Gartenartikeln bestimmt. Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet und in die Betriebsbauten zu integrieren.

2Sämtliche Bauten und Anlagen dürfen die Gesamtwirkung des Landschafts-

bildes nicht stören.

3Für Treibhäuser/Plastiktunnels gilt eine Gesamthöhe von 7.0 m. Im Übrigen gelten die Höchst- und Mindestmasse der WA2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.