Art. 88
BZO Baureglement Sirnach · S. 16 · Original-PDF
PBG
1Die Anzahl von Pflichtparkfeldern kann in Abhängigkeit der ÖV-Güteklassen wie folgt reduziert werden:
a)ÖV-Güteklasse A: bis zu 50%
b)ÖV-Güteklasse B: bis zu 40%
c)ÖV-Güteklasse C: bis zu 30%
d)ÖV-Güteklasse D: bis zu 20%
2Für Bauten und Anlagen innerhalb der ÖV-Güteklasse A-D kann mit einem
Mobilitätskonzept eine weitere Reduktion der Pflichtparkfelder bewilligt werden. Die Höhe der Reduktion ist von der Qualität und der Verbindlichkeit des Mobilitätskonzeptes abhängig.
3Bei nachgewiesenem geringerem Bedarf aufgrund spezieller Nutzungen kann die Baukommission die Zahl der Pflichtparkfelder tiefer ansetzen. Nutzungen Baureglement Sirnach Seite 17
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.