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Art. 8 · Arbeitszonen

BZO Baureglement Sirnach · S. 8 · Original-PDF

1Arbeitszonen Gewerbe umfassen Gebiete, in denen mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe zulässig sind.

2Arbeitszonen Industrie umfassen Gebiete, in denen Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe mit stark störenden Auswirkungen zulässig sind, die in den übrigen Zonen untersagt sind.

3Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet und in die Betriebsbauten zu integrieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.