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Art. 58 · Beiträge
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 26 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann Beiträge an den Unterhalt von Naturobjekten sowie an die fachgerechte Wiederherstellung und Erneuerung von Kulturobjekten gewähren. Massgebend ist das Beitragsreglement an Kultur- und Naturobjekte. Beiträge VIII. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.