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Art. 48 · Spielplätze

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 23 · Original-PDF

1Beim Bau von gleichzeitig mindestens vier Wohneinheiten sind auf privatem Grund Spielplätze im Ausmass von 20 % der anrechenbaren Wohnbruttogeschossfläche zu erstellen. Kleinwohnungen bis 2 Zimmer werden nicht als Einheit angerechnet.

2In der Kernzone und Dorfkernzone beträgt das verlangte Ausmass 10 %.

3Spielplätze von grösseren Überbauungen sind für die unterschiedlichen Altersstufen zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.