Art. 39 · Velo- / Mofaabstellplätze
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 20 · Original-PDF
1Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten sind für Velos und Mofas gut zugängliche, gedeckte Abstellplätze zu erstellen. Dabei gilt der folgende Minimalbedarf: Velo- / Mofaabstellplätze
a)für Wohnbauten 1 Platz pro bewohnbares Zimmer;
b)für Dienstleistungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte 1 Platz pro 100 m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche;
c)für Gewerbe und Industrie 1 Platz pro 4 Arbeitsplätze.
2In Mehrfamilienhäusern ist zudem ein ausreichend dimensionierter, abschliessbarer Einstellraum für Velos vorzusehen. Dieser muss von aussen treppenfrei erreichbar sein. IV. Gestaltungsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.