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Art. 30 · Gebäudeabstand

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 18 · Original-PDF

Bei Bauten auf dem gleichen Grundstück sowie bei der Gewährung von Nähebaurechten ist ein Gebäudeabstand einzuhalten, der den wohnhygienischen und feuerpolizeilichen Anforderungen genügt. Gebäudeabstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.