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Art. 29 · 3. Unterirdische Bauten und Anlagen (Skizze A8)

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 18 · Original-PDF

1Unterirdische Bauten und Anlagen, welche vollständig unter dem gewachsenen Terrain liegen, dürfen bis auf 0.50 m an die Nachbargrenze gestellt werden. Gehen von ihnen nachteilige Einwirkungen aus, beträgt der Grenzabstand mindestens 3.00 m. 3. Unterirdische Bauten und Anlagen (Skizze A8)

2Erdkollektoren dürfen bis 0.50 m an die Nachbargrenze verlegt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.