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Art. 26 · Verdichtete Bauweise

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 16 · Original-PDF

1Innerhalb der Wohnzonen W2a und W2b ist die verdichtete Bauweise zulässig. Verdichtete Bauweise

2Die zulässige Ausnützungsziffer der Regelbauweise erhöht sich um 0.05 bei mindestens fünf Wohneinheiten und um 0.1 bei mindestens zehn Wohneinheiten, sofern die Bebauung die Ziele in Art. 2 sowie die nachstehenden Anforderungen erfüllt sind:

a)mindestens die vorgeschriebene Anzahl selbständiger Wohneinheiten in halboffener oder geschlossener Bauweise in Gruppenanordnung und mit einheitlicher Architektursprache erstellt wird;

b)die zonengemässe Geschosszahl maximal bei einem Drittel aller Bauten um höchstens ein Geschoss überschritten wird;

c)bei Siedlungen mit mindestens zehn Wohnungen eine hohe Siedlungsqualität erreicht wird durch zweckmässig angeordnete, gemeinschaftliche Einrichtungen wie Einstell- und Abstellräume, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sowie Grünanlagen;

d)eine hohe Wohnqualität dank ruhigen, gut besonnten Wohnungen, grosszügigen Nebenräumen, gesicherter Privatsphäre und Gartenbenützung erreicht wird;

e)die Einhaltung der erhöhten Energieanforderungen gemäss Art. 54 sichergestellt wird. Zusätzlich sind auch die Reihenfolge der baulichen Realisierung und die vorgesehenen Grundeigentumsverhältnisse darzustellen.

3Vor der Baueingabe ist aufgrund eines Vorprojektes ein Vorentscheid einzuholen.

4Gegenüber Nachbargrundstücken, welche nicht in diesen Bauweisen erstellt sind oder werden, gelten weiterhin die Höchst- und Mindestmasse der Regelbauweise. III. Bauvorschriften Bauten und Anlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.