Art. 33 · Wohnhygienische Anforderungen
BZO Baureglement Eschlikon · S. 14 · Original-PDF
Bei Neubauten haben Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer eine Bodenfläche von mindestens 10 m² und eine Fensterfläche von wenigstens 10 % der entsprechenden Raumfläche aufzuweisen. § 33 PBV Bei der Berechnung der Baumassenziffer werden die Volumen offener Gebäudeteile, die weniger als zur Hälfte durch Abschlüsse im Sinne von Ziffer 8.3 Anhang 1 IVHB umgrenzt sind, nicht angerechnet.
§ 34, Abs. 1 Werden für ein Gebäude unterirdische oder vollständig in das Gebäude integrierte Parkierungsanlagen erstellt, kann ein Zuschlag von 10 % auf die im Baureglement festgelegte Nutzungsziffer geltend gemacht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.