← BZO Eschlikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 3 · Zuständigkeiten

BZO Baureglement Eschlikon · S. 5 · Original-PDF

1Die Gemeindebehörde führt das Baubewilligungsverfahren durch und handhabt die Baupolizei.

2Der Gemeinderat überträgt die nachstehenden Aufgaben und Befugnisse an die Baukommission:

a)Verhandlung, Vorbereitung und Vollzug aller Geschäfte, die Baupolizeifragen betreffen;

b)Zuständigkeit für Baubewilligungsverfahren als oberste Gemeindebehörde im Sinn von § 4 Abs. 4 zweiter Satz PBG über Gesuche, die im vereinfachten Verfahren erfolgen oder die keine wesentlichen öffentlichen Interessen tangieren und gegen die keine Einsprachen eingereicht wurden. § 17, 18 PBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.