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Art. 28 · Spielplätze und Freizeitflächen

BZO Baureglement Eschlikon · S. 13 · Original-PDF

§ 18, 86 PBG

1Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 10 % der Hauptnutzflächen des Bauvorhabens als Spiel- oder Freizeitflächen zu erstellen, auszustatten und dauernd zu unterhalten.

2Für die Ausführung ist die Norm SN EN 1176 richtungsweisend. SN EN 1176

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.