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Art. 38 · Bepflanzungen
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 16 · Original-PDF
1In allen Zonen ist der bestehende Baum- und Heckenbestand nach Möglichkeit zu schonen.
2Bei Neubauten ist die Umgebung angemessen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Dafür sind einheimische, standortgerechte Arten zu wählen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.