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Art. 32 · Haushälterische Bodennutzung
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 14 · Original-PDF
Sofern ein Bauvorhaben die erlaubte Nutzungsziffer um mehr als 30 % unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück in Zukunft die erlaubte Nutzungsziffer ausgeschöpft werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.