Art. 30 · Kehrichtsammelstellen
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 13 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohnungen sind die erforderlichen Flächen für Kehrichtcontainer oder bei Bedarf für die Installation eines Unterflurcontainers an gut zugänglicher Lage durch den Hauseigentümer zur Verfügung zu halten.
2Die Plätze müssen optisch gut in die Umgebung eingepasst werden.
§ 18, 88 PBG VSS-Norm § 30 PBV
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
1Die Gemeinden legen im Baureglement das Mass des Gebäudeabstandes fest.
2Enthält das Baureglement keine besondere Vorschriften, ist der Gebäudeabstand gewahrt, sofern die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer (VKF) eingehalten sind. Stand 01.07.2020 Anhang zum Baureglement Tägerwilen Seite A-14 8. Nutzungsziffern 8.1. Anrechenbare Grundstücksfläche Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile. Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet. Nicht angerechnet werden die Flächen der Grund-, Grob- und Feinerschliessung. 8.2. Baumassenziffer Die Baumassenziffer (BMZ) ist das Verhältnis des Bauvolumens über dem massgebenden Terrain (BVm) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Als Bauvolumen über dem massgebenden Terrain gilt das Volumen des Baukörpers in seinen Aussenmassen. Die Volumen offener Gebäudeteile, die weniger als zur Hälfte durch Abschlüsse (beispielsweise Wände) umgrenzt sind, werden zu einem festgelegten Anteil angerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.