Art. 29 · Spielplätze und Freizeitflächen
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 13 · Original-PDF
Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Regel 15 % der Hauptnutzflächen als Spieloder Freizeitflächen zu erstellen, auszustatten und dauernd zu unterhalten. § 29 PBV Attikageschosse müssen bei einer der Längsfassaden um mindestens das Mass ihrer Höhe oder auf einer der Stirnseiten um mindestens 1/3 der Längsfassade von der Fassadenflucht zurückversetzt sein. Stand 01.07.2020 Anhang zum Baureglement Tägerwilen Seite A-13 7. Abstände 7.1. Grenzabstand Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.