Art. 18 · Landschaftsschutzzone
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 10 · Original-PDF
1Landschaftsschutzzonen umfassen Gebiete, die der dauernden Erhaltung der wertvollen Landschaftsräume in ihrer natürlichen Schönheit, Vielfalt und Eigenart dienen.
2Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind erlaubt, sofern der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird.
3Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist nicht eingeschränkt.
4Markante, landschaftsprägende Geländeformen wie Terrassen und Böschungen sind zu erhalten. § 18 PBG
05.12.2016 Baureglement Tägerwilen Seite 15 IV Gestaltungsvorschriften A Allgemeine Gestaltungsvorschriften
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