← BZO Tägerwilen · Inhaltsverzeichnis
Art. 17 · Landwirtschaftszone für besondere Nutzung Pflanzenbau
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 9 · Original-PDF
1Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Pflanzenbau umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in den Bereichen des Pflanzenbaus dient.
2Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie Artikel 16a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung entsprechen. RPG, RPV,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.