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Art. 14 · Kleingartenzone

BZO Baureglement Taegerwilen · S. 9 · Original-PDF

1Die Kleingartenzone dient dem Anlegen von Schreber- und Familiengärten.

2Zulässig sind nur eingeschossige Fahrnisbauten und Anlagen, die der Aufbewahrung von Gartengeräten dienen. Sie dürfen nicht unterkellert sein und höchstens eine Grundfläche von 14 m2 aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.