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Art. 41 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 23 · Original-PDF

1 Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung und einer Fläche von mehr als 30 m2 sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht zur Energieproduktion genutzt werden. Werden solche Dächer mit einer Fläche von weniger als 200 m2 zur Energieproduktion genutzt, so sind die nicht dafür genutzten Bereiche extensiv zu begrünen. Werden grössere Flachdächer zur Energieproduktion genutzt, muss mindestens ein Drittel der Dachfläche extensiv begrünt werden,

Seite 19 wobei erhöhte Anforderungen für den ökologischen Ausgleich unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm, gelten. 2 Bei Schrägdächern gilt:

a.Dachaufbauten bei Schrägdächern dürfen bis höchstens 0.60 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen.

b.Die Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens die Hälfte der jeweiligen Gebäudelänge betragen.

c.Einzelne Dachaufbauten dürfen max. ein Drittel der jeweiligen Gebäudelänge beanspruchen.

d.Voll ausgebildete Kreuz- und Quergiebel sind unabhängig von ihrem Verhältnis zur Gebäudelänge zulässig.

e.Dacheinschnitte sind oben und seitlich mindestens 0.60 m mit der Dachfläche einzufassen.

f.Mansardendächer sind mindestens auf den beiden Längsseiten auszubilden. 4.2 Umgebungsgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.