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Art. 19 · Landschaftsschutzzone

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 13 · Original-PDF

Landschaftsschutzzone 1 Landschaftsschutzzonen umfassen Gebiete, die der dauernden Erhaltung der wertvollen Landschaftsräume in ihrer natürlichen Schönheit, Vielfalt und Eigenart dienen. 2 Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind erlaubt, sofern der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird.

Seite 9 3 Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist nicht eingeschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.